Vollzugsöffnende Maßnahmen im Strafvollzug

Begleitete vollzugsöffnende Maßnahme im Strafvollzug

Vollzugsöffnende Maßnahmen im Strafvollzug

Ausführungen, Ausgänge und andere Lockerungen sind essenziell, um ein Leben nach der Haft vorzubereiten und Haftschäden vorzubeugen. Für viele Gefangene sind sie deshalb ein wichtiger Schritt auf dem Weg zurück in die Gesellschaft.

Trotzdem erleben Gefangene und Angehörige immer wieder, dass Ausführungen oder Lockerungen nicht oder erst sehr spät gewährt werden. Manchmal wird mit allgemeinen Formulierungen begründet, warum dies angeblich nicht möglich sei. Manchmal fehlt ein aktueller Vollzugs- und Eingliederungsplan oder eine Entscheidung wird immer wieder hinausgeschoben.

Doch: Über Lockerungen darf nicht einfach nach Gefühl, Gewohnheit oder dem Motto „sicher ist sicher“ entschieden werden. Die Justizvollzugsanstalt muss die gesetzlichen Voraussetzungen beachten und den einzelnen Gefangenen individuell betrachten.