Nebenklage – Ihre Rechte

Nebenklage in Lübeck | Kanzlei Konertz

Was ist die Nebenklage?

Bei bestimmten Straftaten haben Opfer die Möglichkeit, sich dem Strafverfahren als Nebenklägerin oder Nebenkläger anzuschließen.

Dadurch erhalten Sie eigene Rechte innerhalb des Strafverfahrens. Sie sind dann nicht lediglich Zeugin oder Zeuge, sondern können sich aktiv am Verfahren beteiligen.

Unter anderem können Nebenklägerinnen und Nebenkläger

  • an der Hauptverhandlung teilnehmen,
  • Fragen an den Angeklagten, Zeugen und Sachverständige stellen,
  • Beweisanträge stellen,
  • Erklärungen abgeben,
  • unter bestimmten Voraussetzungen Rechtsmittel einlegen und
  • sich während des gesamten Verfahrens anwaltlich vertreten lassen.

Ob eine Nebenklage in Ihrem konkreten Fall möglich ist, hängt insbesondere von der begangenen Straftat und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.