Nebenklage – Ihre Rechte

Was ist die Nebenklage?
Bei bestimmten Straftaten haben Opfer die Möglichkeit, sich dem Strafverfahren als Nebenklägerin oder Nebenkläger anzuschließen.
Dadurch erhalten Sie eigene Rechte innerhalb des Strafverfahrens. Sie sind dann nicht lediglich Zeugin oder Zeuge, sondern können sich aktiv am Verfahren beteiligen.
Unter anderem können Nebenklägerinnen und Nebenkläger
- an der Hauptverhandlung teilnehmen,
- Fragen an den Angeklagten, Zeugen und Sachverständige stellen,
- Beweisanträge stellen,
- Erklärungen abgeben,
- unter bestimmten Voraussetzungen Rechtsmittel einlegen und
- sich während des gesamten Verfahrens anwaltlich vertreten lassen.
Ob eine Nebenklage in Ihrem konkreten Fall möglich ist, hängt insbesondere von der begangenen Straftat und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Warum eine Anwältin an Ihrer Seite hilfreich sein kann:
Ein Strafverfahren folgt festen Regeln und ist für Menschen ohne juristische Vorkenntnisse oft schwer zu verstehen. Gleichzeitig geht es für Sie um etwas sehr Persönliches.
Als Ihre Anwältin behalte ich das Verfahren für Sie im Blick und erkläre Ihnen die einzelnen Schritte verständlich.
Ich vertrete Ihre Interessen gegenüber Staatsanwaltschaft, Gericht und der Verteidigung des Angeklagten. Jegliche Kommunikation kann über mich als Ihre Bevollmächtigte laufen, sodass sie schon hier etwas Entlastung erfahren, sofern Sie das wünschen.
Sie müssen nicht selbst wissen, wann Sie welchen Antrag stellen können oder welche Rechte Ihnen zustehen.
Gemeinsam besprechen wir, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen und was Ihnen ganz persönlich wichtig ist.
Auch vor einer Aussage vor Gericht können wir gemeinsam besprechen, was Sie erwartet und wie die Hauptverhandlung abläuft.
Sie müssen dem Täter nicht zwangsläufig gegenüberstehen.
Die Vorstellung, dem Täter im Gerichtssaal gegenüberzusitzen, kann für viele Opfer besonders belastend sein. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie einer solchen Situation in jedem Fall schutzlos ausgeliefert sind.
Das Strafprozessrecht sieht verschiedene Möglichkeiten vor, um Opfer während des Verfahrens zu schützen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann beispielsweise eine Vernehmung des Opfers in einem gesonderten Raum erfolgen, sodass ein unmittelbares Zusammentreffen mit dem Angeklagten vermieden werden kann. Auch andere Schutzmaßnahmen kommen je nach Einzelfall in Betracht.
Welche Möglichkeit besteht, hängt unter anderem von der Art der Straftat, Ihrer persönlichen Situation und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Ich prüfe gemeinsam mit Ihnen, welche Schutzmöglichkeiten für Ihre Aussage in Betracht kommen und unterstütze Sie dabei, die entsprechenden Maßnahmen rechtzeitig beim Gericht zu beantragen.
Sie entscheiden, was Ihnen wichtig ist!
Jede Straftat und jede persönliche Situation ist anders. Deshalb steht für mich nicht nur das Strafverfahren im Mittelpunkt, sondern vor allem Sie als Mensch.
Ich nehme mir Zeit, Ihre Situation zu verstehen, beantworte Ihre Fragen und bespreche mit Ihnen offen, welche Möglichkeiten Sie haben.
Dabei gilt: Sie bestimmen das Tempo. Sie entscheiden, was Sie besprechen möchten und welche Schritte Sie gehen wollen.
Sie sind unsicher, ob eine Nebenklage in Ihrem Fall möglich ist? Oder Sie haben bereits eine Vorladung oder eine Anklage erhalten und wissen nicht, was jetzt auf Sie zukommt?
Ich berate Sie zu Ihren Rechten und Möglichkeiten und begleite Sie auf Wunsch durch das gesamte Strafverfahren.
Persönlich. Vertraulich. An Ihrer Seite.
