Körperverletzung

Was jetzt wichtig ist
Ein Streit, eine Auseinandersetzung oder ein körperlicher Konflikt kann schnell dazu führen, dass gegen Sie wegen Körperverletzung ermittelt wird. Dabei ist der erste Vorwurf nicht automatisch die ganze Wahrheit.
Als Strafverteidigerin erlebe ich immer wieder, dass Situationen von den Beteiligten sehr unterschiedlich wahrgenommen und dargestellt werden. Deshalb ist es wichtig, den gesamten Geschehensablauf zu betrachten.
Einfache, gefährliche oder schwere Körperverletzung?
Das Gesetz unterscheidet zwischen verschiedenen Formen der Körperverletzung.
Bei der einfachen Körperverletzung geht es beispielsweise um Schläge, Tritte oder andere körperliche Einwirkungen, durch die ein anderer Mensch verletzt oder körperlich beeinträchtigt wird.
Eine gefährliche Körperverletzung liegt unter bestimmten zusätzlichen Voraussetzungen vor, etwa wenn eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug eingesetzt wird oder mehrere Personen gemeinsam auf das Opfer einwirken. Sie wird deutlich strenger bestraft.
Von einer schweren Körperverletzung spricht man, wenn besonders schwerwiegende Verletzungsfolgen eingetreten sind, beispielsweise eine dauerhafte erhebliche Beeinträchtigung bestimmter Körperfunktionen oder eine dauerhafte Entstellung.
Bei einer fahrlässigen Körperverletzung wurde die Verletzung dagegen nicht beabsichtigt. Der Vorwurf besteht darin, dass die erforderliche Sorgfalt nicht beachtet wurde und dadurch eine andere Person verletzt wurde.
Welche Form der Körperverletzung tatsächlich erfüllt ist, lässt sich deshalb nicht allein anhand der Verletzung beurteilen. Entscheidend sind die konkreten Umstände des Einzelfalls.
Notwehr – wenn Sie sich nur verteidigt haben
Ein besonders wichtiger Punkt bei Körperverletzungsvorwürfen ist die Notwehr.
Nicht jede körperliche Einwirkung auf einen anderen Menschen ist strafbar. Wer sich gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff verteidigt, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen in Notwehr handeln.
Das kann beispielsweise bedeuten: Sie werden angegriffen und wehren sich, um den Angriff abzuwehren. Dass sich der Angreifer dabei verletzt, bedeutet nicht automatisch, dass Sie sich wegen Körperverletzung strafbar gemacht haben.
Ob tatsächlich eine Notwehrsituation vorlag, hängt allerdings immer von den konkreten Umständen ab. Entscheidend können unter anderem der Beginn und die Intensität des Angriffs, die Art Ihrer Reaktion und der weitere Ablauf der Situation sein.
Gerade deshalb sollte eine Auseinandersetzung nicht isoliert anhand einer einzelnen Handlung betrachtet werden.
Wenn gegen Sie wegen Körperverletzung ermittelt wird, haben Sie das Recht zu schweigen. Sie müssen sich gegenüber der Polizei nicht selbst zum Tatvorwurf äußern.
Mein Rat ist deshalb: Bevor Sie eine Aussage machen, sprechen Sie mit einem Strafverteidiger!
Als Strafverteidigerin kann ich zunächst Akteneinsicht nehmen und prüfen, was Ihnen konkret vorgeworfen wird, welche Aussagen vorliegen und welche Beweismittel vorhanden sind. Erst danach lässt sich sinnvoll entscheiden, ob Sie sich äußern sollten und wie Ihre Verteidigung aussehen kann.
Denn gerade bei einer Auseinandersetzung kann es entscheidend sein, was unmittelbar davor passiert ist und nicht nur, was danach passiert ist.
Nehmen Sie einen Körperverletzungsvorwurf ernst – aber lassen Sie sich nicht zu einer vorschnellen Aussage drängen.
Schweigen ist Ihr gutes Recht! Die Verteidigung beginnt mit der Prüfung der Ermittlungsakte.
Ich unterstütze Sie von Beginn des Ermittlungsverfahrens an, prüfe den gegen Sie erhobenen Vorwurf und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine auf Ihren konkreten Fall abgestimmte Verteidigungsstrategie.
