Hausdurchsuchung

Was Sie wissen sollten
Plötzlich klingelt es an der Tür: Polizei oder Staatsanwaltschaft stehen vor Ihnen und wollen Ihre Wohnung, Ihr Haus oder Ihre Geschäftsräume durchsuchen. Eine solche Situation ist belastend. Wichtig ist jetzt vor allem: Bleiben Sie ruhig und machen Sie keine Angaben zur Sache.
Muss ich die Durchsuchung zulassen?
Liegt ein wirksamer Durchsuchungsbeschluss vor oder liegt Gefahr in Verzug vor, müssen Sie die Durchsuchung grundsätzlich dulden.
Sie sollten die Beamten nicht daran hindern, Räume zu betreten oder zu durchsuchen. Ob die Durchsuchung rechtmäßig war, kann anschließend anwaltlich überprüft werden.
Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen.
Muss ich Fragen beantworten?
Ganz klar: NEIN!
Sind Sie Beschuldigter, haben Sie das Recht zu schweigen. Sie müssen sich nicht zu dem Tatvorwurf äußern und müssen insbesondere keine Erklärungen abgeben, die Sie selbst belasten könnten. Schweigen ist Ihr gutes Recht und meist die beste Strategie.
Ein einfacher Satz reicht:
„Ich mache von meinem Schweigerecht Gebrauch und möchte mit meiner Rechtsanwältin/meinem Rechtsanwalt sprechen.“
Muss ich bei der Durchsuchung helfen?
Sie müssen die Durchsuchung dulden. Sie müssen den Ermittlern aber nicht freiwillig zeigen, wo sich mögliche Beweismittel befinden.
Öffnen Sie nicht freiwillig Schränke, Taschen oder verschlossene Behältnisse und geben Sie keine freiwilligen Erklärungen dazu ab.
Wichtig ist allerdings: Verstecken, zerstören oder beiseiteschaffen von möglichen Beweismitteln sollten Sie keinesfalls.
Was ist mit meinem Handy oder Computer?
Smartphones, Computer, Tablets und andere Datenträger können unter bestimmten Voraussetzungen als Beweismittel sichergestellt oder beschlagnahmt werden.
Geben Sie Geräte nicht freiwillig heraus und entsperren Sie Ihr Handy oder Ihren Computer nicht freiwillig, ohne vorher rechtlichen Rat einzuholen.
Vorzeigen mitführungspflichtiger Gegenstände: Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten gehören zu den Dingen, die Sie nach Aufforderung vorzeigen müssen.
Anweisungen befolgen: Einer rechtmäßigen Anordnung müssen Sie folgen. Körperlichen Widerstand sollten Sie niemals leisten.
Was darf die Polizei mitnehmen?
Gegenstände, die als Beweismittel für ein Strafverfahren in Betracht kommen, können unter bestimmten Voraussetzungen sichergestellt oder beschlagnahmt werden.
Wenn Sie mit der Beschlagnahme nicht einverstanden sind, können Sie dieser ausdrücklich widersprechen.
Versuchen Sie jedoch nicht, die Mitnahme aktiv zu verhindern.
Lassen Sie sich anschließend ein Beschlagnahmeverzeichnis geben.
Darf ich einen Anwalt anrufen?
Ja!
Sie können verlangen, mit Ihrer Rechtsanwältin oder Ihrem Rechtsanwalt zu sprechen. Wenn Sie bereits eine Strafverteidigerin oder einen Strafverteidiger haben, sollten Sie diese Person möglichst frühzeitig kontaktieren.
Wenn noch kein Anwalt eingeschaltet ist, können Sie auch während der Durchsuchung einen Strafverteidiger kontaktieren.
Was sollte ich nach der Durchsuchung tun?
Nach der Durchsuchung sollte möglichst schnell anwaltlich geprüft werden, warum die Durchsuchung angeordnet wurde und ob sie rechtmäßig war.
Ihre Verteidigung kann außerdem prüfen, welche Gegenstände beschlagnahmt wurden und ob gegen die Beschlagnahme oder andere Maßnahmen vorgegangen werden sollte.
Sie müssen eine rechtmäßige Durchsuchung dulden. Sie müssen aber nicht dabei helfen, sich selbst zu belasten.
